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Rauchmelderpflicht

In bereits 9 Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht in Wohnungen, Wohnhäusern und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung.

Rauchmelderpflicht

 

Niedersachsen wird als mittlerweile zehntes Land ab November 2012 die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern einführen.

Für bestehenden Wohnraum ist eine Übergangsfrist bis Ende Dezember 2015 vorgesehen. Niedersachsen folgt dem Beispiel der Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Die Bestimmungen gelten für Wohnungen, Wohnhäuser und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Die Norm DIN 14676 schreibt vor, dass jeweils in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens ein Rauchmelder vorhanden sein muss.

Für den Einbau ist der Wohnraumeigentümer verantwortlich.

Rauchmelder müssen außerdem der Produktnorm DIN EN 14604 entsprechen. Hausrat- oder Feuerversicherungen gewähren auf Anfrage teilweise Rabatte, wenn Rauchmelder eingebaut sind. Andererseits muss man mit einer Kürzung der Leistung im Schadensfall rechnen, wenn keine Rauchmelder angebracht wurden.Rauchmelderpflicht bald auch in Niedersachsen
 

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